Am 18.11.2020 wurde vom deutschen Bundestag das 3. Bevölkerungsschutzgesetz (Infektionsschutzgesetz) verabschiedet. Dieser Gesetzesentwurf wurde von einigen Verfassungsrechtlern kritisiert, manch einer zog sogar den Vergleich zum Ermächtigungsgesetz aus dem Jahre 1933.
Demnach formierte sich natürlich auch Protest auf der Straße, zu welchen nicht nur das Lager der bürgerlichen Mitte aufrief, sondern auch die gewaltbereiten Lager am Rand trommelten für das „Event“.
Es kam wie es kommen musste. Das Gesetz ging wie erwartet im Eiltempo durch alle Instanzen und die doch zumeist friedlichen Demostranten wurden von der Polizei mit Wasserwerfern „beregnet“.