Jüngst erzielte der Journalist Billy Six einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht, denn dieses gab seiner Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Six erhob nach seiner Haftentlassung in Venezuela und Rückkehr nach Deutschland Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin und beantragte verschiedene gerichtliche Feststellungen, die im Kern zum Inhalt haben, die Bundesrepublik Deutschland habe ihm während einer viermonatigen Haft in Venezuela weder hinreichenden diplomatischen Schutz noch ausreichende konsularische Betreuung gewährt. Die Klage wurde zunächst durch das Verwaltungsgericht teils als unbegründet und teils als unzulässig abgewiesen. Nun heißt es zurück auf Los und wir dürfen gespannt sein, wie es nun weitergeht bei der Klärung der Frage, warum die Bundesregierung nicht alles unternahm, um Six während seiner Gefangenschaft zu unterstützen und seine Freilassung erst auf Initiative der AfD zustande kam.